Laut der 8. Coronaverordnung von Rheinland-Pfalz dürfen Sporthallen ab dem 27.05.2020 wieder öffnen, wenn der Eigentümer dies ebenfalls schriftlich erlaubt. Eigentümer der Sporthallen, auch der Sporthallen bei der Festhalle, ist die Stadt Zweibrücken. Diese prüft gerade, unter welchen Bedingungen die städtischen Sporthallen öffnen dürfen.